Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI – Pflichttermin oder echte Unterstützung?

Wir begleiten Menschen im Alltag bevor Pflege notwendig wird – und entlasten Angehörige mit Verlässlichkeit und Herz.

Angehörige sind unsicher und fragen sich:

Was ist eigentlich ein Beratungseinsatz? 

Muss ich das wirklich machen? 

Und was passiert dabei?

In diesem Beitrag erklären wir verständlich, worum es beim Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI geht und warum diese Form der Beratung für viele Familien eine echte Hilfe sein kann.

Was ist ein Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI?

Der Beratungseinsatz – auch Beratungsbesuch oder Qualitätssicherungsbesuch genannt – ist eine gesetzlich vorgeschriebene Beratung für Pflegegeldempfänger, die zu Hause von Angehörigen oder anderen Pflegenden versorgt werden.

Ziel ist es,

  • die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen
  • Angehörige zu unterstützen und zu entlasten
  • Frühzeitig Verbesserungsmöglichkeiten zu erkennen

 Wichtig: Es handelt sich nicht um eine Kontrolle, sondern um Unterstützung durch geschultes Pflegepersonal.

Wie läuft ein Beratungseinsatz ab?

Der Beratungsbesuch findet in der Regel bei Ihnen zu Hause statt, in Ihrer gewohnten Umgebung.

Typische Inhalte sind:

  • Einschätzung der aktuellen Pflegesituation
  • praktische Tipps für den Pflegealltag
  • Hinweise zu Hilfsmitteln und Pflegesachleistungen
  • Unterstützung bei Fragen zur Pflegeversicherung
  • Empfehlungen zur Entlastung der Pflegenden

Der Termin dauert etwa 30–60 Minuten und wird von qualifiziertem Pflegepersonal durchgeführt.

Wichtigste Infos zum Beratungseinsatz

Wer hat Anspruch auf den Beratungseinsatz?

Der Beratungseinsatz ist verpflichtend für:

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen gepflegt werden.

Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 ist der Termin freiwillig – aber sehr empfehlenswert.

Besonders wichtig: Der Einsatz richtet sich an Menschen, die keinen Pflegedienst über Pflegesachleistungen nutzen, sondern privat gepflegt werden.

Wie oft muss der Beratungseinsatz stattfinden?

Die Häufigkeit hängt vom Pflegegrad ab:

• Pflegegrad 2 & 3: alle 6 Monate

• Pflegegrad 4 & 5: alle 3 Monate möglich (mindestens halbjährlich verpflichtend)

ACHTUNG: Wird der Termin nicht durchgeführt, kann das Pflegegeld gekürzt oder gestrichen werden!

Was kostet der Beratungseinsatz?

Gute Nachricht: Der Beratungseinsatz ist für Sie kostenlos.

Die Kosten werden vollständig von der Pflegekasse übernommen – unabhängig davon, ob ein Pflegedienst oder externe Beratungsstellen eingebunden sind.

Muss ich etwas einreichen?

Nein, das übernimmt die Pflegeberaterin für Sie. Nach dem Termin wird ein Nachweis direkt an die Pflegekasse übermittelt.

❤️ Warum der Beratungseinsatz mehr als eine Pflicht ist

Viele sehen den Termin zunächst als reine Pflicht oder als einen der vorgeschriebenen Qualitätssicherungsbesuche.

In der Praxis zeigt sich jedoch:
Der Beratungsbesuch ist oft eine große Entlastung für Angehörige und Pflegende.

Ihre Vorteile durch eine Pflegeberatung:

Konkrete Tipps für schwierige Situationen

Sicherheit im Umgang mit der Pflege

Orientierung im „Pflege-Dschungel“

Ein offenes Ohr für Ihre Sorgen

Beratungseinsatz bei uns – persönlich & auf Augenhöhe

Unsere Pflegeberaterin führt den Beratungseinsatz bei Ihnen zu Hause durch, ruhig, verständlich und individuell auf Ihre Situation abgestimmt. Wir arbeiten eng mit anderen Beratungsstellen zusammen, damit Sie die bestmögliche Unterstützung erhalten.

Uns ist wichtig:  Sie sollen sich gut begleitet und nicht kontrolliert fühlen.

Beratungseinsätze nach §37.3 SGB XI

Sie benötigen einen Beratungseinsatz oder haben Fragen zu Ihrem Anspruch?

Wir unterstützen Sie gerne – schnell, unkompliziert und persönlich.

Ihre Ansprechpartnerin: Jessica Gadomsky

👉 Jetzt Termin für Ihren Beratungsbesuch sichern

JETZT TERMIN VEREINBAREN!

Wir rufen Sie so schnell wie möglich zurück!

Name