Beratungseinsätze nach §37 Abs 7 SGB XI

Mit Wirkung vom 01.11.2024 wurden wir vom Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) als Beratungsstelle nach §37 Abs. 7 SGB XI anerkannt, sodass wir Sie nun noch gezielter in allen Fragen rund um Ihre Pflege und Betreuung unterstützen können.

Für wen ist der Beratungseinsatz verpflichtend?
Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten und nicht die Hilfe eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen, müssen nach Paragraf 37 Absatz 3 des 11. Sozialgesetzbuches (SGB XI) in regelmäßigen Abständen eine Beratung zur Pflege durchführen lassen. Dies wird oft auch als „Beratungseinsatz“ oder „Beratungsbesuch“ bezeichnet.
Das Beratungsgespräch in der Pflege ist ab Pflegegrad 2 also verpflichtend. Es soll die Qualität in der häuslichen Pflege sichern und die Pflegepersonen unterstützen. Der Beratungseinsatz findet deshalb in der eigenen Häuslichkeit statt und wird meist von einem Mitarbeiter eines ambulanten Pflegedienstes, eines durch die Pflegekasse beauftragten Unternehmens oder einer anerkannten Beratungsstelle, beispielsweise durch freiberufliche Pflegeberater, durchgeführt.  (Quelle:www.pflege.de)

 

Was genau bieten wir Ihnen an?

  • Beratung bei der Pflegeplanung: Wir helfen Ihnen dabei, Ihre individuelle häusliche Pflegesituation zu analysieren und passende Lösungen und Hilfen zu finden.
  • Unterstützung bei der Beantragung von Pflegeleistungen: Wir begleiten Sie durch den Antragsprozess und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
  • Unterstützung und Beratung für weitere Pflegehilfsmittel: Wir sehen den Bedarf und geben Tipps, welche technischen Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel zum Verbrauch Ihnen den Alltag erleichtern können.
  • Hilfe bei der Organisation von Pflege- und Hilfsdiensten: Wir unterstützen Sie bei der Auswahl und Koordination von weiteren Hilfsangeboten wie z.B. Tagespflegeeinrichtungen, Fahrbarer Mittagstische usw.
  • Nachweis des Beratungseinsatzes: Der Nachweis über einen erfolgten Einsatz wird von uns direkt an Ihre zuständige Pflegekasse übermittelt.

Welche Kosten entstehen?
Die Kosten für die Beratungseinsätze werden von den Ersatzkassen übernommen. Ihnen entstehen keine zusätzlichen Kosten.