Unsere Preise – fair, transparent & flexibel

Wir bieten Ihnen hochwertige Leistungen zu fairen Konditionen – und das auch außerhalb klassischer Bürozeiten. Ob abends, am Wochenende oder bei kurzfristigem Bedarf: Wir sind für Sie da, wenn Sie uns brauchen. Diese Flexibilität ist Teil unseres Anspruchs – und ein klarer Unterschied zu vielen anderen Anbietern.

Unsere Konditionen im Überblick:

Anfahrtspauschale:
Die Anfahrtskosten berechnen wir wohnortabhängig und transparent.

Stundensatz:
Unser Vergütungssatz beträgt 58 € pro Stunde. Die Abrechnung erfolgt im 15-Minuten-Takt, sodass Sie nur für die tatsächlich erbrachte Leistung zahlen.

Fahrdienste / Begleitfahrten:
Für Fahrten berechnen wir zusätzlich 0,70 € pro gefahrenem Kilometer

Pflegegrad

„Wir kümmern uns – Sie müssen nicht alles wissen.“

Pflegegrade, Leistungen, Anträge – wir helfen durch den Papierkram!

Pflegegrad beantragen, Leistungen nutzen, mit der Pflegekasse abrechnen – all das klingt oft kompliziert und kostet Zeit und Nerven.
Deshalb übernehmen wir das für Sie: Von der Beratung bis zur Abrechnung.
Gegen eine Verwaltungsgebühr kümmern wir uns darum, dass Ihre Ansprüche bei der Pflegekasse richtig geltend gemacht werden.

Sie müssen sich nicht einarbeiten – wir wissen, wie’s geht.

Pflegegrad 1

Pflegegeld monatlich

Pflegesachleistungen – (40% davon für unsere Leistungen nutzbar)

Entlastungsbetrag – monatlich

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege – jährlich

Pflegegeld monatlich

Pflegesachleistungen – (40% davon für unsere Leistungen nutzbar)

131,00 €

Entlastungsbetrag – monatlich

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege – jährlich

Pflegegrad 2

Pflegegeld monatlich

Pflegesachleistungen – (40% davon für unsere Leistungen nutzbar)

Entlastungsbetrag – monatlich

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege – jährlich

347,00 €

796,00 €

131,00 €

3.539,00 €

Pflegegeld monatlich

347,00 €

Pflegesachleistungen – (40% davon für unsere Leistungen nutzbar)

796,00 €

Entlastungsbetrag – monatlich

131,00 €

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege – jährlich

3.539,00 €

Pflegegrad 3

Pflegegeld monatlich

Pflegesachleistungen – (40% davon für unsere Leistungen nutzbar)

Entlastungsbetrag – monatlich

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege – jährlich

599,00 €

1.497,00 €

131,00 €

3.539,00 €

Pflegegeld monatlich

599,00 €

Pflegesachleistungen – (40% davon für unsere Leistungen nutzbar)

1.497,00 €

Entlastungsbetrag – monatlich

131,00 €

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege – jährlich

3.539,00 €

Pflegegrad 4

Pflegegeld monatlich

Pflegesachleistungen – (40% davon für unsere Leistungen nutzbar)

Entlastungsbetrag – monatlich

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege – jährlich

800,00 €

1.859,00 €

131,00 €

3.539,00 €

Pflegegeld monatlich

800,00 €

Pflegesachleistungen – (40% davon für unsere Leistungen nutzbar)

1.859,00 €

Entlastungsbetrag – monatlich

131,00 €

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege – jährlich

3.539,00 €

Pflegegrad 5

Pflegegeld monatlich

Pflegesachleistungen – (40% davon für unsere Leistungen nutzbar)

Entlastungsbetrag – monatlich

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege – jährlich

990,00 €

2.299,00 €

131,00 €

3.539,00 €

Pflegegeld monatlich

990,00 €

Pflegesachleistungen – (40% davon für unsere Leistungen nutzbar)

2.299,00 €

Entlastungsbetrag – monatlich

131,00 €

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege – jährlich

3.539,00 €

Ab Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag in Anspruch genommen werden. Wird dieser monatlich nicht genutzt, sammelt sich der Anspruch bis ins Folgejahr an.

Ab Pflegegrad 2 stehen zusätzlich Pflegesachleistungen oder Pfleggeld sowie die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung.

Es gibt außerdem weitere Leistungen, mit welchen die Pflegekassen Sie in Ihrem Pflegealltag unterstützen:

Abrechnung leicht gemacht

Unser Extra-Service für Sie

Wir kümmern uns um:

Verwaltungsgebühr auf Wunsch – dafür kein Papierkram für Sie!

Fragen zur Abrechnung?

Pflegegrad noch unklar?

Kein Problem – wir beraten Sie persönlich und klären alles in Ruhe.