Wir sind ein zugelassener, anerkannter Betreuungsdienst nach §45 b SGB XI.
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Magdalena Mehrhof
Nikolausstraße 33
66701 Beckingen
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Wer Pflegegeld bezieht und keinen Pflegedienst nutzt, muss gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI regelmäßig einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen.
Wie oft muss der Beratungsbesuch nachgewiesen werden?
Pflegegrad 1: Sie haben das Recht, alle 6 Monate eine Beratung zu erhalten
Ab Pflegegrad 2: Das Gespräch ist alle 6 Monate verpflichtend!
Ab Pflegegrad 4: Das Gespräch ist alle 6 Monate verpflichtend, aber alle 3 Monate möglich!
Ziel der Pflegeberatung: Sicherung der Pflegequalität und Unterstützung der Angehörigen.
Ort: Die Beratung findet direkt bei Ihnen zu Hause statt.
Ab dem zweiten Gespräch ist auch eine Online Beratung möglich.
Kosten: Die Kosten für den Beratungseinsatz werden von Ihrer Pflegekasse übernommen.
Wir rufen Sie so schnell wie möglich zurück!
Wir sind ein zugelassener, anerkannter Betreuungsdienst nach §45 b SGB XI.
Magdalena Mehrhof
Nikolausstraße 33
66701 Beckingen