Beratungseinsätze nach §37.3 SGB XI

Für wen ist der Beratungseinsatz möglich oder sogar verpflichtend?

Wer Pflegegeld bezieht und keinen Pflegedienst nutzt, muss gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI regelmäßig einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen.

Wie oft muss der Beratungsbesuch nachgewiesen werden?

Pflegegrad 1: Sie haben das Recht, alle 6 Monate eine Beratung zu erhalten

Ab Pflegegrad 2: Das Gespräch ist alle 6 Monate verpflichtend!

Ab Pflegegrad 4: Das Gespräch ist alle 6 Monate verpflichtend, aber alle 3 Monate möglich!

Ziel der Pflegeberatung: Sicherung der Pflegequalität und Unterstützung der Angehörigen.

Ort: Die Beratung findet direkt bei Ihnen zu Hause statt.
Ab dem zweiten Gespräch  ist auch eine Online Beratung möglich.

Kosten: Die Kosten für den Beratungseinsatz werden von Ihrer Pflegekasse übernommen.

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